Datenschutz – Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für die Leistungsabrechnung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

leider sind wir aufgrund von Beschwerden gezwungen, uns hinsichtlich des Datenschutzes weiter abzusichern. Wir möchten Sie daher bitten, das beiliegende Formular „Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für die Leistungsabrechnung“ nur Ihren Privatpatienten vorzulegen. Bitte legen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular der Biopsie des Patienten bei oder senden Sie es per Fax oder per Post an oben genannte Adresse zurück.

 

 

Änderung des Fixatives für Nierenbiopsien aufgrund der Neueinstufung des Gefahrenpotentials von Formaldehyd

Sehr geehrte Damen und Herren,

Formaldehyd, der wirksame Bestandteil von Formalin und PFA-Lösungen, wurde vor kurzem bezüglich seines Gefahrenpotentials in einer EU-Richtlinie EU VO 2015/1221 neu eingestuft.

Folgende Gefahren können von Formaldehyd ausgehen:

  • H350 Kann Krebs erzeugen.
  • H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Da wir für unsere Mitarbeiter den Umgang mit Formaldehyd so gering wie möglich halten müssen, sind wir nach einer Testphase (Färbeergebnisse nach PFA- und Formalin-Fixierung waren vergleichbar) dazu übergegangen, fertig konfektioniertes Formalin anstelle des von uns selbst angesetztem 4%PFA zu verwenden und an unsere Einsender zu versenden. Wir senden Ihnen hier daher einmalig die neuen Sicherheitsdatenblätter mit. Wie gewohnt schicken wir Ihnen auch weiterhin die befüllten Versandgefäße für die Nierenbiopsien auf Anforderung zu.

Sicherheitsdatenblatt Formalin

Mit freundlichen Grüßen.

Prof. Kerstin Amann